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Kurberatung für pflegende Angehörige

Die Pflege und Versorgung Angehöriger - insbesondere in der häuslichen Umgebung - kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden hinten angestellt.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen.

Aber kennen Sie auch den Kuranspruch für pflegende Angehörige?
Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie eine Kur (stationäre Vorsorge- und Reha-Maßnahme) in Anspruch nehmen können, um ihre Gesundheit und Pflegefähigkeit zu erhalten. Die ganzheitliche medizinische Maßnahme dient der körperlichen und seelischen Stärkung und berücksichtigt die individuelle Situation.

Ihre Beratungsstelle unterstützt Sie dabei, die Versorgung Ihres Angehörigen während der Kur sicher zu stellen. In einigen Kliniken besteht auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe unterzubringen.

Sie stehen im Mittelpunkt der Maßnahme - eine Kur hilft Ihnen Kraft zu tanken. In einer Kur haben Sie die Möglichkeit:

  • den Blick einfach einmal auf sich zu lenken
  • körperliche Beschwerden gezielt anzugehen
  • zu lernen, wie Sie Ihre individuelle Pflegesituation verbessern können
  • Netzwerke zu knüpfen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen
  • gestärkt nach einer Kur den Pflegealltag zu meistern

Gemeinsam mit unserer Beratungsstelle in fünf Schritten zur Kur:

  • Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin
  • Die Beratungsstelle hilft Ihnen die passenden Unterlagen auszufüllen
  • Ihr Hausarzt stellt Ihnen die ärztliche Verordnung aus
  • Gemeinsam mit der Beratungsstelle stellen Sie Ihren Kurantrag und planen die Versorgung Ihres Angehörigen während der Kur
  • Wenn´s mal nicht glatt läuft: Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch.